Friday, May 3, 2013

Neues Mietrecht zum 1. Mai: Was Mieter jetzt wissen müssen

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Mietrecht, energetische Sanierung, Mietminderung, Mieterbund

Energetische Sanierungen: Baul?rm und Schmutz sind in den ersten drei Monaten kein Grund mehr f?r Mietminderungen© Picture-Alliance

Zum 1. Mai tritt das umstrittene Mietrechts?nderungsgesetz in Kraft. Die Bundesregierung will mit den vermieterfreundlichen Regeln vor allem die energetische Sanierung vorantreiben. Mietervereine hatten die ?nderungen scharf kritisiert, doch es half nichts.

Die neuen Spielregeln im ?berblick, die Konsequenzen f?r Mieter und wann sich diese wehren k?nnen.

Vermieter sollen die Miete k?nftig nur noch um 15 Prozent in drei Jahren erh?hen, statt wie bisher um 20 Prozent. Was sich aus Mietersicht zun?chst gut anh?rt, entpuppt sich allerdings als Feigenblatt. Denn zum einen gilt die Regelung nur dort, wo die Landesregierung sie wegen akuter Wohnungsnot in Kraft setzt. Zum anderen m?ssen sich Vermieter bei den Bestandsmieten ohnehin an den orts?blichen Vergleichsmieten orientieren, sodass sich de facto nicht viel ?ndert.

Was Opposition und Mietersch?tzer vor allem kritisieren: F?r Neuvermietungen gilt die Kappung nicht. Wer eine Wohnung neu vermietet, kann die Miete weiterhin v?llig frei festlegen. "Hier herrscht weiter entfesselter Kapitalismus", sagt Siegmund Chychla vom Hamburger Mieterverein.

Bei energetischen Sanierungen werden die Mieterrechte am st?rksten beschnitten. Mieter m?ssen Baul?rm und Unannehmlichkeiten in solchen F?llen k?nftig ?ber sich ergehen lassen, ohne dass sie Mietminderung verlangen k?nnen. Zumindest in den ersten drei Monaten der Bauarbeiten. Als energetische Sanierung gelten laut Gesetz solche Arbeiten, die dazu f?hren, dass der Energieverbrauch gesenkt wird. In der Praxis gehen energetische Sanierungen aber h?ufig mit anderweitigen Modernisierungen einher. Und bei diesen ist die Minderung der Miete von Beginn an weiter m?glich. Wenn also nicht nur die Au?enwand ged?mmt, sondern gleichzeitig das Bad neu gemacht wird, ist die Situation un?bersichtlich. Mietersch?tzer Chychla sieht Streitigkeiten in solchen F?llen vorprogrammiert. Wer unsicher ist, ob er die konkreten Bauma?nahmen klaglos hinnehmen muss, kann sich bei den Mietervereinen beraten lassen.

Die energetische Sanierung wird Vermietern zus?tzlich erleichtert, da sie als Begr?ndung keine teuren Gutachten mehr einholen m?ssen, sondern bei der erwarteten Energieeinsparung auf Pauschalwerte verweisen k?nnen.

Mieter k?nnen eine energetische Sanierung nicht mehr mit dem Hinweis auf unzumutbare Belastungen als H?rtegrund stoppen. Der Hausbesitzer darf trotzdem sanieren. Dennoch m?ssen klamme Mieter schnell reagieren: Sie k?nnen n?mlich gegen die anschlie?ende Mieterh?hung - laut Gesetz bis zu elf Prozent der Modernisierungskosten - unter Verweis auf besondere finanzielle H?rten vorgehen. Allerdings nur, wenn sie die innerhalb eines Monats nach Ank?ndigung der Modernisierung angemeldet haben. Wenn nach Abschluss der Arbeiten das Erh?hungsschreiben ins Haus flattert, ist es also schon zu sp?t.

Gegen s?umige Zahler k?nnen die Vermieter k?nftig ebenfalls h?rter vorgehen. Wer seine Mietkaution nicht zahlt, kann nun schon nach zwei Monaten fristlos gek?ndigt werden. Bislang war zun?chst nur eine Abmahnung f?llig.

Zudem wird es deutlich einfacher, jemanden, der mit seinen Mietzahlungen im R?ckstand ist, per R?umungsklage aus der Wohnung zu treiben. Der Vermieter kann bei Streitigkeiten vom Mieter verlangen, das Geld auf einem Sonderkonto zu hinterlegen. Andernfalls kann die Wohnung im Eilverfahren ger?umt werden.

Zum Schluss noch eine gute Nachricht: Das sogenannte M?nchener Modell wird verboten. Dabei handelte es sich um einen Trick, mit dem bei der Umwandlung von Mietswohnungen in Eigentumswohnungen die K?ndigungsfrist wegen Eigenbedarfs verk?rzt werden konnte.



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